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Eintrag Nr. 1617

„Die Weitergabe an Personen, die nicht geimpft oder genesen sind ist nicht erlaubt.“

„Wer auf dem Weihnachtsmarkt Speisen oder Getränke zu sich nehmen möchte, muss zuvor die vollständige Impfung oder Genesung nachweisen. Die Weitergabe an Personen, die nicht geimpft oder genesen sind ist nicht erlaubt.“