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Eintrag Nr. 1573

„Es ist nur fair, Arbeitslosen, die Jobs einer Impfung wegen verweigern, Leistungen zu kürzen.“

„Wer sich nicht impfen lässt, sollte daraus nicht das Privileg ziehen, Jobs ablehnen zu dürfen. […] Wer gesund und leistungsfähig ist und sich nur deswegen nicht für einen Job bewirbt, weil der Arbeitgeber eine Schutzimpfung gegen Covid-19 voraussetzt, ja, dem kann das AMS das Arbeitslosengeld streichen.“