„Besuche unserer Patientinnen und Patienten während des stationären Aufenthaltes sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: >Immunität durch vollumfängliche COVID-19-Impfung oder Genesenenstatus (Nachweis). [...] >Sie erhalten am Eingang einen Besucherpass [...] Dieser ist während des Aufenthaltes mit zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. >Bitte bringen Sie einen gültigen, tagesaktuellen (Datum des Besuchstags) Antigen-Schnelltest mit und legen diesen am Eingang vor.“