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Eintrag Nr. 1192

„Bundesverfassungsgericht: Pflege-Impfpflicht ist rechtens“

„Das höchste deutsche Gericht argumentierte, der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich. Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor. Dennoch bleibe alternativ nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, ‚dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung‘ zu geben, sei nicht zu beanstanden.“